Seniorinnen und Senioren: Fahrtauglichkeitsprüfungen Stufe 1 und 2

Alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ab dem vollendeten 75. Altersjahr mit dem Führerausweis A, A1, B, B1, F, G, M müssen sich nach der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) gesetzlich alle zwei Jahre einer Kontrolluntersuchung unterziehen. 

 

Die Untersuchung sollte nach der Einladung innerhalb der nächsten 3 Monate stattfinden. Das Ergebnis der Untersuchung wird von der Sevogelpraxis direkt an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.

 

Die Kosten der Untersuchung müssen von der Fahrzeuglenkerin resp. dem Fahrzeuglenker vor Ort bezahlt werden (CHF 125 ). 

 

Das sollten Sie zur Untersuchung mitbringen: 

  • Einladung zur ärztlichen Untersuchung

  • Führerausweis

  • Brille, wenn Sie Brillenträger/Brillenträgerin sind

  • Die Ergebnisse der letzten Visusprüfung durch den Optiker oder Augenarzt, falls vorhanden

 

Die Untersuchung umfasst: 

  • Eine ausführliche Anamnese sowie eine körperliche Untersuchung

  • Überprüfung des Sehvermögens

  • Blutdruckmessung

  • Kontrolle der Blutzuckerwerte bei Diabetikern

Berufsfahrerinnen und -fahrer: es gelten höhere Anforderungen (Stufe 2)

Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen höherer Kategorien, wie z. B. Fahrlehrer, Taxifahrerinnen, Busfahrer und Lastwagenfahrerinnen, müssen sich grundsätzlich schon ab dem Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Fahrerlaubnis regelmässig auf ihre Fahrtauglichkeit untersuchen lassen.

 

Die Untersuchung erfolgt bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre. Bis zum 70. Lebensjahr alle drei Jahre. Die Mindestanforderungen für diese Gruppe sind höher als für Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr, welche nicht über eine solche höhere Führerausweiskategorie verfügen.